Sind Sie sicher?

Sie sind dabei, einen externen Link in einem neuen Browser-Tab oder -Fenster zu öffnen. Dort werden persönliche Daten erfasst und Cookies gesetzt.

Skip to main content

Entlassung / Entlassmanagement

In einigen Fällen ist im Anschluss an Ihre Behandlung bei uns im Haus weitere Unterstützung notwendig. Unsere Patientinnen und Patienten möchten wir auch nach Ihrem Aufenthalt bei einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Weiterversorgung unterstützen. Dies wird durch das Entlassmanagement gewährleistet.

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf sollten Sie oder Ihre Angehörigen sich bei Bedarf frühzeitig an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wenden, um die erforderlichen Berufsgruppen in den Entlassprozess mit einzubinden. Die aktuellen Regelungen zum Entlassmanagement machen es erforderlich, dass Sie Ihr Einverständnis zu unserer Unterstützung geben.

Von der Aufnahme zur Entlassung

Aufnahme:

Bereits bei der zentralen Aufnahme wird mit der Vorbereitung für die Entlassung begonnen. Damit alles rechtzeitig organisiert werden kann, wird von Ihnen eine schriftliche Zustimmung für die erforderliche Datenübermittlung und für die Durchführung des Entlassmangements benötigt.

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V 

Im Rahmen der ärztlichen und pflegerischen Aufnahme und Behandlung werden die weiteren Informationen für die Entlassung geklärt und alles Nötige in die Wege geleitet. Für den Fall, dass aufwändigere Maßnahmen erforderlich werden, sind die Mitarbeitenden des Sozialdienstes und der Pflegeüberleitung zur Stelle und organisieren auf Anfrage alles Erforderliche mit ihrem Fachwissen. Von Unterarmgehstützen über Organisation von häuslicher Krankenpflege bis zur Anschlussheilbehandlung (AHB) oder anderen Rehabilitationsmaßnahmen stehen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung.

Entlassung: 

Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief mit Informationen für Ihren behandelnden Arzt sowie einen Medikationsplan für die Einnahme Ihrer Arzneimittel. Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, weitere Rezepte, (Hilfsmittel-)Verordnungen, etc. werden durch die Ärzte ausgestellt. 

Zudem ist am Tag der Entlassung eine gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Tag (bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu max. 28 Tagen) zu entrichten. Diese können Sie in der Zentralen Patientenaufnahme in der Zeit von 6.30 Uhr bis 15.00 Uhr zahlen oder bei Entlassung am Wochenende (sofern bekannt) einen Tag vorher.

Pflegeüberleitung & Sozialdienst

Der Sozialdienst und die Pflegeüberleitung bieten Ihnen im Rahmen des Entlassmanagements individuelle Beratung an. Wir nehmen uns Zeit, um mit Ihnen und Ihren Angehörigen Fragen und Probleme zu besprechen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Berufsgruppen (Pflege, Ärzte, Therapeuten). Die Beratung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.

Während Ihres stationären Aufenthalts sind wir Ansprechpartner für Sie und Ihre Angehörigen. Die Kontaktdaten unseres Sozialdienstes vermittelt Ihnen die Station.

Sozialdienst:

Wir informieren und beraten:

  • zu Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
  • zum Schwerbehinderten- und Sozialhilferecht
  • zum gesetzlichen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • zu Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
  • zur Kurzzeitpflege, stationären Heim- und Hospizpflege
  • zu Hilfen bei finanziellen Problemen in sozialen Notlagen
  •  zu Beratungsstellen, Behörden, Selbsthilfegruppen

Wir vermitteln und organisieren:

  • Notwendige Rehabilitationsmaßnahmen wie Anschlussrehabilitationen, Maßnahmen zur onkologischen oder geriatrischen Rehabilitation sowie neurologischen Frührehabilitation

Sobald Ihr OP-Termin feststeht, setzen Sie sich bitte mit dem Sozialdienst in Verbindung. 

 

Pflegeüberleitung: 

Wir vermitteln und organisieren:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Wundschwestern
  • Stoma Schwestern
  • Hilfsmittelzentren 

Wir organisieren:

  • Ergänzende Maßnahme zur Sicherstellung der Weiterversorgung im häuslichen Umfeld (medizinische Behandlungspflegen, z.B. Stoma-, Port- und Wundversorgungen)

Besuch eines Patienten von einer Mitarbeiterin des Sozialdienstes

Bei Ihnen ist ein endoprothetische Operation (Hüfte oder Knie) geplant?

Bitte nehmen Sie Kontakt zum Sozialdienst auf, sobald Ihr OP-Termin feststeht. Gern besprechen wir mit Ihnen vorab Ihre individuelle Situation und organisieren die Anschlussrehabilitation.

Termine erhalten Sie nach Vereinbarung entweder per E-Mail oder Telefon (Empfang des Klinikums).

Kontakt:

Tel: 03643 / 57-0

Sozialdienst: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Pflegeüberleitung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.