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Publizitätspflichten für geförderte Projekte

Wir bedanken uns über folgende Förderungen:

 

Einrichtung einer digitalen Pflege- u. Behandlungsdokumentation

Förderung gem. § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) i.V.m. §§ 19ff. Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) i.V.m. dem Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) und i.V. m. der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV (Stand: 03.05.2021)
Hier: Bewilligung der Maßnahme: Einrichtung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten sprachbasierten Dokumentation gemäß § 19 Abs. 1 S.1 Nr. 3 KHSFV

Verbesserung der IT- bzw. Cybersicherheit

 

Förderung gem. § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) i.V.m. §§ 19ff. Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) i.V.m. dem Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) und i.V. m. der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV (Stand: 03.05.2021)
Hier: Bewilligung der Maßnahme: Verbesserung der IT- bzw. Cybersicherheit gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 KHSFV

Klimaanpassungskonzept

gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Fördergeber BMUKN: https://www.bmuv.de/programm/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen
Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Projektträger ZUG: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen 
Bewilligungszeitraum FSP 1: 01.07.2025 – 30.06.2026
Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
Förderkennzeichen: 67APS2033
Beauftragte Fachplanung: Frau Sarah Koch, energielenker projects GmbH, Hafenweg 15, 48155 Münster https://energielenker.de 
Projektverantwortlicher der Einrichtung: Herr Tim Rehb, Stellvertretender Technischer Leiter/Energiemanager

Im Rahmen der BMUKN-Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) werden soziale Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Gefördert werden gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften, die gefährdete Personengruppen betreuen und bereits von den Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind.

Das Förderprogramm AnpaSo soll dazu beitragen, Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels, wie beispielsweise Starkregen, Sturzfluten, Stürme, Dürren und Hitzewellen, zu entwickeln und den Schutz vulnerabler Menschen zu verbessern. Zu den vulnerablen Gruppen zählen auch Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Das Sophien- und Hufeland-Klinikum legt besonderen Wert auf den Schutz seiner Patientinnen und Patienten, Mitarbeitenden und Besucher. Vor allem ältere, kranke oder immungeschwächte Menschen reagieren besonders empfindlich auf Hitze und andere Wetterextreme. Auch Beschäftigte im Gesundheitswesen sind durch hohe Temperaturen, schlechte Raumluftqualität oder extreme Wetterereignisse zunehmenden Belastungen ausgesetzt. Das Förderprogramm wurde im Jahr 2025 für das Sophien- und Hufeland-Klinikum bewilligt.
Das Klimaanpassungskonzept sieht vor, das Gebäude und seine Freiflächen mithilfe naturbasierter und technischer Lösungen an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dabei stehen Maßnahmen zur Reduzierung von Hitzebelastungen im Fokus. Durch die Umsetzung werden nicht nur die Aufenthaltsqualität und der Schutz der Patientinnen und Patienten verbessert, sondern auch die Arbeitsbedingungen für das Personal und die Resilienz der gesamten Einrichtung gestärkt.