Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regelt die Qualitätssicherungsverfahren und Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern. Dazu werden vom G-BA ausgewählte Patientendaten erhoben und statistisch ausgewertet. Für diese Datenerhebung stellen wir Ihnen nachfolgend Patienteninformationen zu ausgewählten Untersuchungs- und Behandlungsangeboten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.