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Informationen zum Corona-Virus/Besucherregelung

(Stand: 01.03.2023)

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

In der Zeit von 15:00 – 19:00 Uhr können alle Besucher, auch Kinder, ihre Angehörigen im Sophien- und Hufeland-Klinikum besuchen. Bitte beachten Sie, dass eine FFP2-Masken-Tragepflicht für alle Besucher besteht.

Die Pflicht zur Vorlage eines negativen SARS-CoV-2 Testes für ungeimpfte Besucher entfällt.

Seit dem 21.11.2021 können auch Covid-Patienten besucht werden. Bei diesem Besuch kann es selbstverständlich zu einer Infektionsübertragung kommen. Falls bei Ihnen schwere Allgemeinerkrankungen (Herz-Lungen-Erkrankungen, Übergewicht, Zuckerkrankheit, Immunsuppression) vorliegen, sollten Sie die Notwendigkeit des Besuches des Covid-Patienten sehr gut abwägen. Die Besucher von Covid-Patienten erhalten am Empfang oder durch die Pflegekräfte auf der Station einen schriftlichen Hinweis, welche hygienischen Maßnahmen durch sie persönlich durchgeführt werden müssen. Wichtig ist, die dicht sitzende FFP2- Maske während des gesamten Besuches zu tragen.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Krankenhausleitung

 

++ Aktuelle Informationen zu Coronavirus-Infektion und Schwangerschaft ++


Keine Testpflicht für ambulante Patienten, mit Ausnahme der Regelung für Rehapatienten der Physiotherapie.


Patienten der Physiotherapie / Zentrum für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Aktuelle Informationen zu den Reha-Maßnahmen im Zentrum für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Für Rehapatienten, die in die Physiotherapie / des Zentrums für Physikalische und Rehabilitative Medizin kommen, gilt die 3G-Regel. Bitte beachten Sie, das vor Ort keine Tests durchgeführt werden.


Verdacht auf Corona-Virus? Dann betreten Sie bitte unser Klinikum nicht!

Für Fragen rund um das Corona-Virus und bei eigenem Verdacht auf eine Ansteckung hat die Stadt Weimar unter der Rufnummer 03643 / 762 555 eine Hotline eingerichtet.
Erreichbarkeit: Mo-Fr., 7-20 Uhr, Sa und So. 9-15 Uhr
Bitte wenden Sie sich außerhalb dieser Zeiten in dringenden Fällen an den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Tel. 116 117.
Bitte bleiben Sie im Fall eines Corona-Verdachts zu Hause und wenden Sie sich an die Telefonhotline. Am Telefon erhalten Sie Informationen zur weiteren Vorgehensweise.

Darüber hinaus empfehlen wir folgende Präventionsmaßnahmen:
-        stets Hände gründlich waschen
-        nicht mit den Händen ins Gesicht fassen
-        in die Armbeugen niesen
-        Abstand zu Erkrankten einhalten (mind. 1,5 Meter)
Weitere Infos hält das Robert-Koch-Institut bereit unter www.rki.de.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen gute Besserung und gute Gesundheit!


Die Krankenhausleitung


Informationen zum Corona-Virus/ Besucherregelung
(Stand: 24.11.2021)
Kein Zutritt erhalten ab dem 24.11.2021:
-    Personen mit Erkältungssymptomen wie z.B. Fieber, Schnupfen und Husten
-    Kinder als Besuchende unter 16 Jahren
-    Personen, die nicht unter die 2G-Plus-Regelung fallen (weder geimpft noch genesen).
Eintritt für Besucher (w/m/d) unserer Patienten (w/m/d) unter folgenden Bedingungen gestattet::
•    Für Besucher gilt die 2G-Plus-Regel: Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt.
•    Ein festgelegter Besucher pro Tag und Patient zugelassen. Diese Person wird vom Patienten zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme festgelegt. Diese Festlegung gilt für die Dauer des gesamten stationären Aufenthalts des Patienten.
•    Testungen im Eingangsbereich des Klinikums. Testnachweise anderer Stellen werden nicht akzeptiert.
•    Eintritt nur über den Haupteingang gestattet.
•    Vorlage des Personalausweises (nicht Führerschein!) und des Impfzertifikates² bzw. des Nachweises der Genesung³ notwendig!
² gültig erst mindestens 14 Tage nach der 2. Impfung bzw. der 1. Impfung mit dem Vakazin Johnson & Johnson; Gilt auch für Genesene mit Impfung.
³ Genesene ohne Impfung benötigen eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung, wenn das Infektionsgeschehen mindestens 28 Tage, aber nicht länger als sechs Monate her ist.
Regelungen während Ihres Aufenthaltes in unserem Haus
•    Es besteht die generelle Tragepflicht einer medizinischen Maske (FFP2-/KN95- oder OP-Maske) für die Dauer Ihres Aufenthaltes im Klinikum.
•    AHA+L-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene achten, Maske tragen und in Innenräumen regelmäßig lüften
•    Besuchsdauer maximal 1 Stunde in der Zeit von 15 bis 19 Uhr.
•    Besucher und Patienten tragen während der gesamten Dauer des Besuchs eine medizinische Maske (FFP2-/KN95 oder OP-Maske).  Sollte der Patient bzw. die Patientin nicht auch in der Lage sein, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird für Besucher ausdrücklich das Tragen einer FFP-3-Maske  empfohlen.
•    Der Besucher ist verpflichtet den direkten Weg durch das Haus zu nehmen.
•    Vor Betreten des Patientenzimmers wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal vor Ort
•    Bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals vor Ort.
Beachten Sie darüber hinaus unsere Hygienehinweise.
Wir bitten Sie Besuche auf ein absolutes Minimum zu reduzieren!
•    Für den Fall des Besuchsverzichtes können für die Patienten persönliche Gegenstände (bitte keine Wertsachen) am Haupteingang abgegeben werden. Die Patienten erhalten diese durch einen hauseigenen Kurierdienst. Bitte haben Sie Verständnis, das dieser Service nicht sofort erfolgt, sondern im Laufe des Tages.
Wir ermöglichen weiterhin Besuche von sterbenden Patienten.
•    Besuche von sterbenden Patienten sind auch bei positivem Covid-19-Schnelltest unter folgenden Voraussetzungen möglich: Tragen einer FFP3-Maske während des gesamten Aufenthaltes sowie Reduktion der Kontakte auf ein absolutes Minimum. Der Besucher ist verpflichtet den direkten Weg durch das Haus zu nehmen. 
Besuche von Vätern unter der Geburt sind ebenfalls erlaubt.
+++ Aktuelle Informationen zu Coronavirus-Infektion und Schwangerschaft finden Sie hier +++
Aktuelle Informationen zu den Reha-Maßnahmen im Zentrum für Physikalische und Rehabilitative Medizin
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Patienten der Physiotherapie / Zentrum für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Ab Montag dem 22.11.21 gilt für alle Patienten welche zur Behandlung in die Physiotherapie, des Zentrums für Physikalische und Rehabilitative Medizin, kommen die 3G- Regel. Ausgenommen sind nur Patienten welche eine ambulante Rehabilitation durchführen. Bitte beachten Sie das vor Ort keine Tests durchgeführt werden.

  21.03.2023 - 21:32 Uhr      
 Wir sind zertifiziert
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 Ihre Ansprechpartnerinnen

 

Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit
Doreen Fritsch-Päsel
Tel. 03643/ 57-2164

Sandra Hellmuth
Tel. 03643/ 57-2169

Fax 03643/ 57-2002 z.H. Öffentlichkeitsarbeit
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